
ZEC oder Autónomo: selbstständig auf den Kanaren
Wer auf die Inseln zieht und hier arbeiten will, hört früher oder später diese zwei Wörter. Das eine fällt in einem Forum: „Gründ eine ZEC-Firma, da zahlst du 4 Prozent Steuern.“ Das andere ist der nüchternere Rat: „Meld dich als Autónomo an, fertig.“ Beide kursieren nebeneinander, als wären sie zwei Gerichte auf derselben Speisekarte.
Zwei Dinge solltest du vorab wissen. Diese beiden Wege sind nicht für dieselbe Person gedacht. Und nach dem heute geltenden Gesetz kann die Eintragung in die ZEC nur bis zum 31. Dezember 2026 genehmigt werden. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung, sondern zeigt den Stand von Gesetzen und Behörden im Oktober 2026, und am Ende, wen du fragen kannst.
Nicht zwei Türen ins selbe Haus
So gestellt, führt die Frage „ZEC oder Autónomo?“ in die Irre.
Schau es dir von der anderen Seite an. Die ZEC, also die Zona Especial Canaria (Kanarische Sonderzone), ist ein Niedrigsteuerregime innerhalb der kanarischen Wirtschafts- und Steuerordnung (REF). Nach der Ley 19/1994 kann aber nur eine neu gegründete juristische Person oder eine neue Niederlassung ein ZEC-Unternehmen sein, die in das offizielle ZEC-Register (ROEZEC) eingetragen wird. Ein Einzelunternehmer, auf Spanisch Autónomo, passt da nicht hinein.
Auf der anderen Seite ist es umgekehrt. Die IGIC-Befreiung für Kleinunternehmer (REPEP) kann laut der kanarischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria Canaria, ATC) nur eine natürliche Person nutzen, keine Gesellschaft.
Nebeneinander zeigen die beiden Regeln, dass es nicht um zwei Möglichkeiten für eine Person geht, sondern um zwei Projektgrößen. Der Autónomo ist ein Mensch, der unter eigenem Namen arbeitet. Die ZEC ist eine neue Firma, mit Angestellten und Investitionen. Wer allein startet, kann die ZEC ohne Angestellte von vornherein nicht erfüllen.
Ein einziger Gesetzesartikel zeigt das am deutlichsten: Artikel 31 der Ley 19/1994. Dort steht aufgezählt, was ein ZEC-Unternehmen braucht.
Was die ZEC bietet und was sie dafür verlangt
Der besondere Körperschaftsteuersatz eines ZEC-Unternehmens beträgt 4 Prozent. Aber nicht auf den ganzen Gewinn: nur auf den Teil, der aus tatsächlich auf den Inseln ausgeübter Tätigkeit stammt, und nur bis zu einer Obergrenze. Die Obergrenze ist der kleinere von zwei Beträgen. Der eine liegt bei 1,8 Millionen Euro für ein Unternehmen, das die Mindestbeschäftigung erfüllt, und steigt mit jedem weiteren Arbeitsplatz um 500.000 Euro, bis höchstens 50 Arbeitsplätze.
Dafür verlangen Artikel 31 und das Consorcio de la Zona Especial Canaria, das die ZEC verwaltet, Folgendes:
Eine neue Gesellschaft oder eine neue Niederlassung. Laut Consorcio darf die Tätigkeit selbst schon bestehen, dann braucht es aber neue Arbeitsplätze, neue Investitionen und einen zusätzlichen Beitrag.
Satzungssitz und tatsächliche Geschäftsleitung auf den Inseln.
Mindestens ein Geschäftsführer, der auf den Kanaren wohnt. Das Consorcio formuliert das als steuerliche Ansässigkeit auf den Kanaren.
Arbeitsplätze innerhalb von sechs Monaten nach der Eintragung: auf Gran Canaria und Teneriffa mindestens 5, auf El Hierro, Fuerteventura, La Gomera, Lanzarote und La Palma mindestens 3, und dieser Jahresdurchschnitt muss während der gesamten Dauer der Vergünstigung gehalten werden.
Investition innerhalb von zwei Jahren: auf Gran Canaria und Teneriffa mindestens 100.000 Euro, auf den anderen fünf Inseln mindestens 50.000 Euro, in Sachanlagen oder immaterielle Vermögenswerte. Das Gesetz erlaubt, dass die Investition entfällt, wenn das Unternehmen mehr Arbeitsplätze als das Minimum schafft.
Ein Geschäftsplan (memoria) zur Tragfähigkeit und zum Beitrag zur Entwicklung der Inseln, mit verbindlichem Inhalt.
Eine zugelassene Tätigkeit. Der Anhang des Gesetzes listet nach NACE-Codes auf, was darunter fällt, zum Beispiel Programmierung (62), Reiseveranstaltung (79) oder audiovisuelle Tätigkeit (59, ohne Kinovorführung). Gastronomie, Beherbergung (55 und 56) und Einzelhandel (47) stehen nicht auf der Liste. Die vollständige Liste kannst du im BOE nachlesen.
Der Ablauf der ZEC und die Daten für 2026
Vorabgenehmigung: Nötig ist die Genehmigung des Consorcio, mit Antrag, Geschäftsplan und einer Hinterlegung oder Bankbürgschaft in Höhe der Eintragungsgebühr. Die Gebühren stehen auf der Website des Consorcio.
Zwei Monate für die Entscheidung: Der Verwaltungsrat (Consejo Rector) muss innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags ausdrücklich entscheiden, sonst gilt der Antrag als abgelehnt.
Während du wartest, darfst du laut Consorcio keine Tätigkeit ausüben, niemanden einstellen und nicht investieren.
Gründung: Notar, Handelsregister (Registro Mercantil), Steuernummer (NIF) und mindestens ein auf den Kanaren ansässiger Geschäftsführer.
Eintragung: Nach der Genehmigung hast du dafür 18 Monate Zeit (auf Antrag plus 9 Monate), sonst erlischt die Genehmigung. Die Entscheidung dauert höchstens 10 Tage, und erst danach darf das Unternehmen seine Tätigkeit aufnehmen.
Artikel 29 der Ley 19/1994 knüpft die Genehmigung der Eintragung an die Geltung der EU-Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) 651/2014) oder der Regelung, die sie ersetzt. Die Verordnung (EU) 2023/1315 hat sie bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Danach gilt die Vergünstigung noch sechs Jahre: Laut einer Mitteilung der kanarischen Regierung vom 8. Juni 2023 kann, wer sich 2026 eintragen lässt, sie mindestens bis Ende 2032 nutzen.
Was nach 2026 kommt, wissen wir heute nicht. Die Europäische Kommission plant die neue Gruppenfreistellungsverordnung für Ende 2026, mit Geltung ab dem 1. Januar 2027. Ob das die Eintragungsfrist der ZEC von selbst verlängert oder ob dafür eine spanische Gesetzesänderung nötig ist, klären die Quellen nicht, und auf der Website des Consorcio haben wir Anfang Oktober dazu keinen einzigen Satz gefunden.
Legen wir die Daten nebeneinander. Dieser Artikel erscheint am 31. Oktober. Die heute geltende Frist ist der 31. Dezember. Der Consejo Rector hat zwei Monate Zeit für die Entscheidung. Was daraus für deinen Fall folgt, kann dir das Consorcio sagen.
Autónomo: der Weg als Einzelperson
RETA: Wer regelmäßig, persönlich und unmittelbar mit Gewinnerzielungsabsicht selbstständig arbeitet, muss sich im Sozialversicherungssystem für Selbstständige (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos, RETA) anmelden. Der Beitrag hängt von deinem Jahreseinkommen ab, die Stufen legt jedes Jahr das Haushaltsgesetz fest. Die Tabelle für 2026 steht auf der Website der Seguridad Social.
Ermäßigter Beitrag (umgangssprachlich tarifa plana): Bei der ersten Anmeldung, oder wenn du in den zwei Jahren davor nicht angemeldet warst, zahlst du 12 volle Kalendermonate lang einen ermäßigten Beitrag, und weitere 12 Monate, wenn dein jährliches Nettoeinkommen unter dem Mindestlohn bleibt. Die Ermäßigung musst du bei der Anmeldung beantragen. Von 2023 bis 2025 lag der ermäßigte Beitrag bei 80 Euro im Monat. Ab 2026 legt das jeweilige Haushaltsgesetz die Höhe fest, und für 2026 haben wir in keiner offiziellen Quelle einen Betrag gefunden. Frag dazu bei der TGSS nach.
Auch eine Gesellschaft führt nicht am RETA vorbei: Wer als Geschäftsführer einer Gesellschaft regelmäßig, persönlich und mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitet und die tatsächliche Kontrolle über die Gesellschaft hat, gehört ebenfalls ins RETA. Kontrolle liegt in jedem Fall vor, wenn ihm mindestens die Hälfte des Kapitals gehört.
Staatliche Steuerbehörde (AEAT): Ins Register der Unternehmer und Freiberufler trägst du dich mit dem Formular 036 (modelo 036) ein. Das vereinfachte Formular 037 wurde am 3. Februar 2025 abgeschafft; wenn du es in einer alten Anleitung siehst, gibt es das nicht mehr.
Kanarische Steuerbehörde (ATC): Für die IGIC braucht es eine eigene Anmeldung, mit dem Formular 400 (modelo 400). Darin gibst du auch an, ob du die Kleinunternehmerregelung wählst.
IGIC statt Mehrwertsteuer, und die Grenze von 30.000 Euro
Auf den Kanaren gibt es keine spanische Mehrwertsteuer (IVA): Das Mehrwertsteuergesetz nimmt die Inseln ausdrücklich aus seinem Geltungsbereich aus. Stattdessen gilt die örtliche indirekte Steuer IGIC, mit einem allgemeinen Satz von 7 Prozent. Was das für dich als Käufer bedeutet, haben wir am 14. Oktober in unserem Artikel „Was darf man von den Kanaren mitnehmen: Zoll, Tabak, Alkohol und die IGIC“ beschrieben.
In der Kleinunternehmerregelung (REPEP) sind laut ATC deine IGIC-pflichtigen Umsätze auf den Inseln grundsätzlich befreit. Die Bedingungen und Fallstricke:
Nur natürliche Personen, die auf den Kanaren niedergelassen sind. Für Gesellschaften gilt die Regelung nicht, und auch nicht für jemanden, der nicht auf den Kanaren ansässig ist und hier keine Betriebsstätte hat.
Es zählt der Umsatz des Vorjahres, aus all deinen Tätigkeiten, egal wo du sie ausgeübt hast.
2026 liegt die Grenze bei 30.000 Euro. Wenn du im BOE Artikel 89 des kanarischen IGIC-Gesetzes (Decreto Legislativo 1/2025) öffnest, siehst du dort schon 50.000 Euro. Dieser Text gilt erst ab dem 1. Januar 2027 (Decreto-ley 3/2026), das BOE zeigt ihn im Voraus.
Die Ausnahme für 2026 ist vorbei: Den außerordentlichen Einstieg mit 50.000 Euro konnte man vom 1. bis 31. Juli beantragen.
Auf der Rechnung muss stehen: „Exención franquicia fiscal“.
Vorsicht beim ersten Quartal: Reichst du die IGIC-Erklärung für das erste Quartal des Jahres fristgerecht ein, gilt das als stillschweigender Verzicht auf die Regelung. Ein freiwilliger Verzicht gilt für mindestens drei Jahre.
Gilt nur für die IGIC. Was der Mehrwertsteuer oder der Umsatzsteuer eines anderen Gebiets unterliegt, deckt die Kleinunternehmerregelung (REPEP) nicht ab.
NIE und Aufenthalt: wer loslegen darf
Für beide Wege brauchst du eine NIE, die Identifikationsnummer für Ausländer; was das ist und wie du sie bekommst, steht in unserem Leitfaden zu NIE und Padrón.
Als EU- oder EWR-Bürger kannst du zu denselben Bedingungen wie Spanier eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen.
Als Nicht-EU-Bürger brauchst du eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Selbstständige. Die erste Erlaubnis gilt ein Jahr, für eine autonome Gemeinschaft und eine Branche. Beantragt wird sie als Visum, aus dem Ausland, und nach der Einreise musst du dich innerhalb von drei Monaten bei der Sozialversicherung anmelden.
Wenn du aus der Ferne für eine ausländische Firma arbeitest und hier kein Unternehmen gründen willst, ist unser Guide für digitale Nomaden der bessere Ausgangspunkt.
Das ist keine Steuerberatung: wo du fragen kannst
Auf deine eigene Situation können nur die Behörde oder eine Fachperson antworten:
ZEC: Consorcio de la Zona Especial Canaria, canariaszec.gob.es. Laut Consorcio begleiten dich die Mitarbeitenden durch das gesamte Verfahren. Das ist die offizielle Adresse, ähnlich benannte Seiten sind es nicht.
IGIC und REPEP: Agencia Tributaria Canaria (ATC), die Seite zum REPEP.
Formular 036, staatliches Steuerregister: Agencia Tributaria (AEAT), die Seite zur Anmeldung mit dem Formular 036.
RETA, Beitrag, Ermäßigung: Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS).
Kostenlose Hilfe: Das Netz der Puntos de Atención al Emprendimiento (PAE) hilft verpflichtend und kostenlos beim einheitlichen elektronischen Gründungsformular (Documento Único Electrónico, DUE). Die Anlaufstellen findest du auf der PAE-Website.
Buchhalter, Anwalt: Eine offizielle Empfehlung haben wir nicht gefunden; Kanzleien auf den Inseln haben wir unter Buchhaltung und Recht gesammelt.
Quellen: Ley 19/1994, Artikel 29, 31, 41, 42, 43 und 44 sowie Anhang; Verordnungen (EU) 651/2014 und 2023/1315; Europäische Kommission (Überarbeitung der AGVO/GBER); Gobierno de Canarias, Mitteilung vom 8. Juni 2023; Consorcio de la Zona Especial Canaria; Real Decreto Legislativo 8/2015 (LGSS), Artikel 305 und 308; Ley 20/2007, Artikel 38 ter; Real Decreto-ley 13/2022, fünfte Übergangsbestimmung; Seguridad Social; Orden HAC/1526/2024; Agencia Tributaria (AEAT); Ley 37/1992 (IVA), Artikel 3; Decreto Legislativo 1/2025 (IGIC), Artikel 32 und 89; Decreto-ley 3/2026 (Canarias); Agencia Tributaria Canaria (ATC); Real Decreto 240/2007, Artikel 3; Ley Orgánica 4/2000, Artikel 37; Real Decreto 1155/2024, Artikel 83, 85 und 205; PAE.
Titelbild (zugeschnitten): das Edificio de Usos Múltiples II, Sitz mehrerer Ämter der kanarischen Regierung, Santa Cruz de Tenerife. Koppchen, CC BY 3.0, über Wikimedia Commons.

